AGB

AGB UND HAUSORDNUNG FÜR DIE VERMIETUNG DER FERIENWOHNUNGEN IM FERIENHAUS AM KIENMOOR 

Vermieter: Margret und Bernhard Schmidt, Vor dem Kienmoor 12, 26160 Bad Zwischenahn 

1. Buchung/Buchungsbestätigung 

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte an mab@ferienhaus-schmidt.de oder rufen uns an (Angebot zum Abschluss des Vertrages). Wir nehmen das Angebot an, indem wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail schicken (Annahme des Angebots). Es gelten die gemäß der Bestätigung mitgeteilten Bedingungen insbesondere zu Mietzeitraum und Mietpreis. 

2. Zahlungsbedingungen 

Die Miete ist bis spätestens 14Tage vor Anreise fällig. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Antritt der Reise erfolgen sofort. Die Miete ist vor Antritt der Reise per Überweisung auf unser Konto bei der Oldenburgischen Landesbank, 

IBAN: DE74 2803 0300 8789 020 801 , BIC: FORTDEH4XXX, einzuzahlen. 

3. An- und Abreise 

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20:00 Uhr erfolgen. Abweichende Anreisezeiten können im Einzelfall vereinbart werden, darauf besteht aber kein Anspruch. Bitte kontaktieren Sie uns 3-5 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail um die Übergabe abzustimmen. 

Die Wohnung ist am bis 10.00 Uhr zu übergeben. Die Wohnung ist besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer zu entleeren und Lebensmittel zu entfernen. Bei verspäteter Abreise wird eine Gebühr in Höhe von einem Tagessatz in Rechnung gestellt. Wird die Wohnung in verschmutztem Zustand übergeben, wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von € 60,- in Rechnung gestellt. 

4. Ferienwohnungen 

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. 

5. Haustiere 

Die Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung ist untersagt. 

6. Aufenthalt 

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von € 10,- pro zusätzliche Person zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. 

7. Reiserücktritt 

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Der Rücktritt ist in Textform anzuzeigen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt: 

bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 20% des vereinbarten Preises
bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 40% des vereinbarten Preises
bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Preises
bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises
1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises 

8. Kündigung durch den Vermieter 

Der Vermieter kann das Mietverhältnis jederzeit und auch ohne eine Frist kündigen, wenn der Mieter in grober Weise gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt. Das ist insbesondere der Fall, wenn er trotz Abmahnung andere Mieter oder Nachbarn stört. 

9. Haftung des Vermieters 

Die Vermieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

Der Vermieter haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Dabei handelt es sich um solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag so wesentlich prägt, als dass deren Verletzung eine Gefährdung der Erreichbarkeit des Vertragszwecks darstellt, und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen darf. Soweit die Kardinalspflichten fahrlässig verletzt wurden, ist der Schadensanspruch des Kunden begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden - maximal jedoch für alle Schäden aus einem Schadensfall auf einen Betrag, der der Vergütung des Vermieters für den Aufenthalt zusteht. 

Der Vermieter haftet außerdem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden entstanden sind. 

10. Gestattung zur Nutzung eines WLAN-Internetzugangs 

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter und dessen Mitreisenden für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugang. Es besteht kein Anspruch auf Zugang in bestimmter Qualität oder Eignung für bestimmte Zwecke. Der Vermieter darf nach billigem Ermessen den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren. Das betrifft insbesondere Seiten mit gewaltverherrlichenden, pornographischen oder rechtswidrigen Inhalten. 

Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. 

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten, das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. 

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. 

11. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten 

(1) Von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. 

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten. 

(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung ist nicht gestattet 

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. 

(5) Der Anbieter hat ein Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. 

12. Salvatorische Klausel 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 

13. Gerichtsstand 

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Westerstede.